Kapitalerträge
Kapitalerträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen insbesondere Dividenden und Zinserträge. Unter Umständen können die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen resultieren. Vor dem 01.01.2009 wurde die Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung der Kapitalerträge einbehalten. Kapitalerträge kommen ab 2009 ohne Kapitalertragssteuer aus, dafür tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Kapitalerträge können sich je nach Beschaffenheit der Geldanlage aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen. Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag können aus Zinsen, Zinsbonus und Treueprämie bestehen. Damit Sie die Kapitalerträge steuerfrei geniessen können,sollten Sie einen dementsprechenden Freistellungsauftrag stellen. Auch aus dem Ausland können Kapitalerträge generiert werden.
Wer Kapitalerträge, also Zinsen oder Dividenden, aus dem Ausland bezieht, muss das heimische Finanzamt von den Kapitalerträgen benachrichtigen. Das Besteuern der Kapitalerträge, also das Recht für das Besteuern, liegt bei dem Finanzamt, daß in Deutschland anässig ist. Auch wenn im Ausland bereits Steuern auf die Kapitalerträge gezahlt worden sind, muss das nicht zwangläufig zum Nachteil des Anlegers sein. Es ist in der Regel so, daß die im Ausland gezahlte Steuer auf die Kapitalerträge auch auf die deutsche Steuer des Anlegers angerechnet wird. Ansonsten sprechen Sie am besten über das Thema Kapitalerträge im allgemeinen und im Ausland mit ihrem Steuerberater Ihres Vertrauens.
